Gesundheit für Sie und Ihre Mitarbeitenden

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Arbeitsschutz nach ASiG, ArbSchG und DGUV Vorschrift 2

Fachkraft für Arbeits-
sicherheit in Ihrem Unternehmen

Wir machen Arbeitsschutz alltagstauglich. Mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, Arbeitsschutz verlässlich und alltagstauglich umzusetzen: Beratungen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsbegehungen, Gefahrstoffmanagement, Brandschutz und Notfallorganisation. Vor Ort in Ihrem Betrieb und digital dokumentiert – transparent, effizient und audit-sicher.

Gesetzeskonforme Umsetzung

Erfüllen Sie alle Pflichten nach ArbSchG, ASiG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 2 & Co.

Unterweisungen & Schulungen

In Präsenz oder digital, in Ihrem Betrieb oder bei uns.

Dokumentation & Fristenmanagement

Alle Dokumente und Todos an einem digitalen Ort.

Gefahrstoff-, Brandschutz- und Arbeitsschutzmanagement

Digital dokumentiert und rechtssicher.

Pflicht erfüllen und Sicherheit geben

Warum eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in jedem Betrieb wichtig ist

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Unternehmen und hilft, gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Pflichten aus ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2 strukturiert zu erfüllen. Sie sorgt dafür, dass Gefährdungen erkannt, Schutzmaßnahmen umgesetzt, Betriebsanweisungen erstellt, Unterweisungen geplant und Nachweise revisionssicher dokumentiert werden. Das reduziert Unfälle, steigert Produktivität und schafft Rechtssicherheit.

Denn Arbeitsschutz ist für alle Arbeitgeber wichtig, unabhängig von Branche und Größe. Die konkrete Betreuungsintensität leitet sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.

Wir schaffen klare Verantwortlichkeiten, planbare Termine und prüffähige Nachweise für Audits. Dank digitaler Dokumentation und Fristenmanagement behalten Sie Unterweisungen, ASA-Protokolle und Betriebsanweisungen jederzeit im Blick.

Unsere Leistungen im Überblick

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
nach DGUV Vorschrift 2

Mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Pflicht als Arbeitgeber, sondern investieren in die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeitenden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein gesetzeskonformes, ganzheitliches Sicherheitskonzept für Ihren Betrieb – klar strukturiert und unkompliziert umgesetzt.

Unsere Leistungen im Überblick

Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb: Arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Durchführung von Unterweisungen und Schulungen: Präsenz, digital oder vor Ort. Wir orientieren uns an Ihren Bedürfnissen.

Sicherheitsbegehungen und Beratungen: Regelmäßige Beratungen und Begehungen, ASA-Sitzungen, Unfallanalyse und Protokollierung.

Dokumentation & Bescheinigung: DSGVO-konform, digital dokumentiert und prüfsicher.

Wir sind für Sie da

Individuelle Betreuung statt Standardlösungen

Jedes Unternehmen ist anders. Wir unterstützen Sie dabei, Anforderungen einzuschätzen, Gefährdungen zu erfassen und ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das wirklich zu Ihrem Betrieb passt.

Unsere Leistungen im Überblick

Arbeitssicherheit sorgfältig umgesetzt

Wir verbinden gesetzliche sowie berufsgenossenschaftliche Anforderungen mit passgenauen Lösungen für Ihren Betriebsalltag – modular, skalierbar, prüfsicher. Damit Sie schnell erfassen, was wir für Ihr Unternehmen leisten, haben wir die wichtigsten Bereiche kompakt für Sie zusammengefasst. Jede Leistung lässt sich über die Flipboxen bequem vertiefen.

Fachkraft für
Arbeitssicherheit

Beratung, Betreuung & Begehungen –
persönlich und praxisnah.
Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Ihr Unternehmen vollumfänglich: Mit regelmäßiger Beratung und Begehungen, ASA-Sitzungen, Unfallanalyse und Reporting. Dabei folgt alles klaren Prozessen, ist audit-sicher und nachvollziehbar.

Gefährdungs-
beurteilung

Risiken erkennen
und reduzieren.
Bei der Gefährdungsbeurteilung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und widmen uns gemeinsam den Risiken und der Sicherheit in Ihrem Betrieb. Wir ermitteln Gefahren systematisch, zeigen praxisnahe Lösungen und leiten wirksame Maßnahmen ab.

DGUV 2 – Arbeitssicherheits-
technische Betreuung

Rechtskonform &
individuell geplant.
Wir übernehmen die komplette Grund- und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 – inklusive Dokumentation und enger Abstimmung mit Ihrem Betriebsarzt. So bleibt Ihr Betrieb nachweislich rechtskonform.

Unterweisungen
& Schulungen

Theorie und Praxis miteinander
verbinden. Digital und in Präsenz.
Unterweisungen für Arbeitssicherheit, Flurförderzeuge, Gefahrstoffe uvm.: Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit setzen Ihre Anforderungen in Schulungskonzepte um, ohne den Blick für die Praxis zu verlieren. Rechts- und auditsicher.
Ihre Vorteile

Warum Unternehmen sich für uns entscheiden

Mit uns erhalten Sie eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung, die fachliche Expertise, praktische Umsetzbarkeit und echte Nähe zum Unternehmen verbindet. Flexibel, rechtssicher und abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Betriebs.

Zuverlässige
Betreuung

Engmaschige, planbare Betreuung durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Rechtssichere
Umsetzung

Wir kennen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen und setzen sie strukturiert und prüffähig mit Ihnen um.

Feste
Ansprechpartner

Persönliche, feste Kontakte für nachhaltige Betreuung, schnelle Abstimmungen und kurze Wege.

Kundenorientierte
Lösungen

Individuelle Konzepte, abgestimmt auf Branche, Größe und Anforderungen Ihres Unternehmens.

Praxis
statt Papier

Klare, umsetzbare Empfehlungen und wirksame Prävention. Alles mit Hilfe digitaler Systeme.

Arbeitsmedizin & Arbeits-sicherheit aus einer Hand

Ganzheitliche Betreuung durch die enge Verzahnung von medizinischer Expertise und sicherheitstechnischem Know-how.

Rechtskonform arbeiten

Sicherheit für Ihr Unternehmen

Wir richten Ihren Arbeitsschutz so aus, dass Pflichten erfüllt, Nachweise gesichert und Audits souverän bestanden werden. Klar strukturiert, transparent und in enger Abstimmung mit Ihnen.

ArbSchG & ASiG

Beratung zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention

ASiG

Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

DGUV Vorschrift 2

Betreuungsmodelle, ASA-Sitzungen, Präventionsmaßnahmen

Dokumentation

auditfest, vollständig & übersichtlich

Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Lassen Sie uns Ihren Bedarf gemeinsam klären

Ob Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen oder individuelle Beratung – wir melden uns schnell, erstellen einen klaren Maßnahmenplan und unterstützen bei Umsetzung und Dokumentation.

Ihr Weg zur passenden Betreuung

In vier Schritten zur Zusammenarbeit

Eine gute arbeitssicherheitstechnische Betreuung muss klar strukturiert und einfach umsetzbar sein. Deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt – transparent, effizient und passgenau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt.

1. Bedarf analysieren

Wir prüfen Tätigkeiten, Gefährdungen und gesetzliche sowie berufs-
genossenschaftliche Anforderungen und schaffen damit eine klare Basis für die richtige Betreuung.

2. Konzept entwickeln

Sie erhalten ein individuelles Betreuungskonzept nach ArbSchG, ASiG und DGUV 2 – inklusive Einsatzzeiten und organisatorischen Abläufen.

3. Umsetzung starten

Unterweisungen, Beratung, Begehungen und Prävention: Wir führen alle Leistungen in Abstimmung mit Ihnen durch.

4. Dokumentation

Sie erhalten prüffähige Unterlagen. So bleiben Sie dauerhaft rechtskonform und stets auf dem neuesten Stand.

Eine Partnerschaft für die Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Betrieb

SVG Süd & BEST Medical Solutions

Mit der Zusammenarbeit von SVG Süd und BEST Medical Solutions bündeln wir medizinische Expertise, Branchenverständnis und ein starkes regionales Netzwerk. So erhalten Sie Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand – modern, effizient und nah an Ihrem Betrieb.

Tiefe Fachkompetenz

aus Medizin, Arbeitssicherheit, Prävention und Diagnostik

Branchenübergreifendes Know-how

weit über Transport & Logistik hinaus

Ein Ansprechpartner

für sämtliche Leistungen rund um Gesundheit & Sicherheit

Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie führt Sicherheitsbegehungen durch, wirkt an Gefährdungsbeurteilungen mit, organisiert und dokumentiert Unterweisungen, begleitet ASA-Sitzungen, bereitet Audits vor und erstellt Maßnahmenpläne mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen.

Die Pflichten ergeben sich vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen, Unterweisungen regelmäßig durchführen und die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät, organisiert und dokumentiert diese Aufgaben, ohne dem Arbeitgeber die Verantwortung abzunehmen.

Zu Beginn werden betriebsspezifische Risiken erfasst und priorisiert. Danach folgen Sicherheitsbegehungen und die strukturierte Gefährdungsbeurteilung; daraus werden konkrete Maßnahmen, Schulungen und Prüfpläne abgeleitet. Anschließend werden Unterweisungen durchgeführt, UVV-Prüfungen organisiert, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen erstellt sowie Brandschutz- und Notfallkonzepte aufgesetzt.

Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Der Umfang richtet sich nach Branche, Betriebsgröße und Risikoprofil. Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind eine effiziente Lösung, wenn intern keine qualifizierte Person verfügbar ist.

Die Gefährdungsbeurteilung identifiziert systematisch Gefahrenquellen und bewertet Risiken für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze. Sie umfasst physische, chemische, biologische und psychische Belastungen sowie ergonomische Faktoren. Im Prozess werden Informationen erhoben, Begehungen durchgeführt, Maßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft. Die Ergebnisse werden transparent dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben.

Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich (bei Jugendlichen halbjährlich) sowie anlassbezogen stattfinden, etwa bei neuen Arbeitsmitteln, Stoffen, Prozessen oder nach Ereignissen wie Unfällen. Inhalt, Teilnehmende, Datum und verantwortliche Personen werden dokumentiert.

Ja. Betreuung und Inhalte werden an Größe, Branche und Risikoprofil angepasst. Kleine Betriebe erhalten kompakte, wirksame Prozesse mit klaren Verantwortlichkeiten; in großen Organisationen koordinieren wir standortübergreifend Begehungen, ASA-Sitzungen, Unterweisungen und digitale Nachweise – effizient und einheitlich.

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