Gesundheit für Sie und Ihre Mitarbeitenden
Betriebsarzt für Unternehmen
Arbeitsmedizinischer Dienst für Unternehmen
Betriebsarzt für Unternehmen, rechtskonform und persönlich betreut
Wir unterstützen Unternehmen jeder Branche und Berufsgenossenschaft bei der gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Betreuung – persönlich, zuverlässig und bundesweit. Unsere Betriebsärzte stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite und kümmern sich um Ihre betriebsärztliche Betreuung. Von der Beratung für Arbeitgeber und Beschäftigte über arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV und ASA-Sitzungen bis hin zur klaren Dokumentation unterstützen sie Ihr Unternehmen verständlich, praxisnah und rechtskonform.
Bundesweite Betreuung
Unsere Betriebsärzte betreuen Unternehmen deutschlandweit.
Schnelle Terminvereinbarung
Schnelle Termine in Ihrem Betrieb oder in unseren medizinischen Zentren.
Feste Ansprechpartner und flexible Teams
Kurzfristig erreichbar und immer für Sie da.
Gesetzeskonform nach ASiG, DGUV Vorschrift 2
und ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen, ASA-Sitzungen, Jahresbericht und Beratung.
Betriebsärztliche Betreuung - Pflichten und Aufgaben
Welche Aufgaben übernimmt ein Betriebsarzt?
Ein Betriebsarzt berät Arbeitgeber und Beschäftigte zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Er wirkt bei Gefährdungsbeurteilungen mit, führt arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV durch, begleitet ASA-Sitzungen, organisiert Begehungen und unterstützt bei Präventionsmaßnahmen. Alles mit dem Ziel, Risiken zu senken, Ausfälle zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Die Bestellung eines Betriebsarztes ist eine Arbeitgeberpflicht und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Inhalte und Betreuungsumfang richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Besonderheiten. In der Praxis arbeiten Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Unternehmensleitung eng zusammen – so wird Arbeitsschutz vom Papier in den Alltag gebracht.
Vertraulichkeit hat oberste Priorität: Der Arbeitgeber erhält nur die notwendigen Nachweise. Das schafft Vertrauen und Akzeptanz.
Betriebsarzt für Unternehmen - Kontakt aufnehmen
Kostenlose Beratung anfragen
Externer Betriebsarzt für Unternehmen
Vorteile einer externen betriebsärztlichen Betreuung
Mit einem Betriebsarzt erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht als Arbeitgeber, sondern investieren in die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein gesetzeskonformes, ganzheitliches Betreuungskonzept für Ihren Betrieb – klar strukturiert und unkompliziert umgesetzt.
Unsere Leistungen im Überblick
Klärung und Durchführung der Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: Festlegung von Inhalt und Umfang entlang Ihrer Gefährdungen und Betriebsstruktur.
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen: Vertraulich und verständlich führen wir die Untersuchungen durch.
Flexibilität und Planbarkeit: In Ihrem Betrieb oder in arbeitsmedizinischen Zentren, mit festen Ansprechpartnern.
Dokumentation & Bescheinigung: DSGVO-konform und revisionssicher, digital dokumentiert und prüfsicher.
Rechtskonform arbeiten mit Betriebsärzten
Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2
Wir sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig erfüllen – von der arbeitsmedizinischen Vorsorge über die DGUV-Betreuung bis zur prüffähigen Dokumentation. Klar strukturiert, transparent und ohne unnötigen Aufwand für Sie.
ArbMedVV
arbeitsmedizinische Vorsorgen rechtskonform umsetzen
DGUV Vorschrift 2
Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
ArbSchG & ASiG
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz
Dokumentation
auditfest, vollständig & übersichtlich
Betriebsarzt für Ihr Unternehmen
Lassen Sie uns Ihre betriebsärztliche Betreuung gemeinsam klären
Ob arbeitsmedizinische Vorsorgen, betriebsärztliche Betreuung oder individuelle Beratung – wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Anforderungen zu finden. Schnell, unkompliziert und persönlich.
Externe Betriebsärzte für Ihr Unternehmen
Schnell und unkompliziert - so funktioniert die Zusammenarbeit
Eine gute betriebsärztliche Betreuung muss klar strukturiert und einfach umsetzbar sein. Deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt – transparent, effizient und passgenau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt.

1. Bedarf analysieren
Wir prüfen Tätigkeiten, Gefährdungen und gesetzliche Anforderungen und schaffen damit eine klare Basis für die richtige Betreuung.

2. Konzept entwickeln
Sie erhalten ein individuelles Betreuungskonzept nach ArbMedVV und DGUV 2 – inklusive Einsatzzeiten und organisatorischen Abläufen.

3. Umsetzung starten
Untersuchungen, Beratung, Begehungen und Prävention: Wir führen alle Leistungen vor Ort oder in unseren arbeitsmedizinischen Zentren durch.

4. Dokumentation
Sie erhalten prüffähige Unterlagen. So bleiben Sie dauerhaft rechtskonform und stets auf dem neuesten Stand.
Externe Betriebsärzte - zuverlässig und deutschlandweit für Ihr Unternehmen
Warum Unternehmen mit uns zusammenarbeiten
Mit der Zusammenarbeit von SVG Süd und BEST Medical Solutions bündeln wir medizinische Expertise, Branchenverständnis und ein starkes regionales Netzwerk. So erhalten Sie Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand – modern, effizient und nah an Ihrem Betrieb.
Tiefe Fachkompetenz
aus Medizin, Arbeitssicherheit, Prävention und Diagnostik
Branchenübergreifendes Know-how
von Kleinbetrieben bis Konzernen mit 10.000 Mitarbeitenden
Schnelle Terminvergabe
& feste Ansprechpartner, unkompliziert und ganz nach Ihren Wünschen
Häufige Fragen zum Betriebsarzt
Ein Betriebsarzt berät Arbeitgeber und Beschäftigte zu Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit. Er unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, führt arbeitsmedizinische Vorsorgen durch, nimmt am Arbeitsschutzausschuss (ASA) teil, begleitet Betriebsbegehungen, erstellt Jahresberichte und empfiehlt Präventionsmaßnahmen.
Ja. Arbeitgeber müssen einen Betriebsarzt bestellen, sobald Beschäftigte tätig sind. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach Branche, Gefährdungen und Betriebsgröße.
Der Arbeitgeber erhält nur betriebsrelevante Nachweise, etwa Vorsorgebescheinigungen ohne Diagnosen, ASA-Protokolle, Begehungsberichte und den Jahresbericht des Betriebsarztes. Medizinische Befunde und Diagnosen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und bleiben vertraulich sowie beim betreffenden Mitarbeitenden. Die Dokumentation erfolgt datenschutzkonform.
Arbeitsmedizinische Vorsorge dient Beratung, Früherkennung und Prävention – sie beurteilt keine Tauglichkeit. Eignungsuntersuchungen prüfen, ob eine Person eine bestimmte sicherheitsrelevante Tätigkeit ausüben darf.
Die Frequenz hängt von Branche, Risiken und Betriebsgröße ab. Üblich sind regelmäßige ASA-Sitzungen mit dokumentierten Maßnahmen sowie planbare Begehungen, ergänzt um anlassbezogene Termine bei Änderungen, neuen Arbeitsmitteln, Stoffen oder Ereignissen wie Unfällen. Ziel ist eine kontinuierliche, wirksame Prävention.
Ja. Der Betriebsarzt bringt die arbeitsmedizinische Perspektive ein: Er bewertet Expositionen, empfiehlt Schutzmaßnahmen, wirkt bei psychischer Gefährdungsbeurteilung mit und priorisiert Maßnahmen gemeinsam mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Führungskräften.
Ja. Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Beratungen erfolgen flexibel im Betrieb oder in unseren regionalen arbeitsmedizinischen Zentren. Mobile Teams ermöglichen Sammeltermine und reduzieren Wege- und Ausfallzeiten. Das steigert die Teilnahmequote und vereinfacht die Planung.
Sie erhalten prüffähige Dokumente wie ASA-Protokolle, Begehungsberichte, den Jahresbericht des Betriebsarztes, Vorsorgebescheinigungen uvm. Das erleichtert Audits und schafft Rechtssicherheit.